Ihre Zeit ist uns wichtig – dafür nehmen wir uns Zeit !

In unseren Bemühungen um möglichst kurze Wartezeiten für unsere Patienten werden in unserem Terminsystem auch für Notfallpatienten Behandlungskapazitäten freigehalten. Auch bei Akutfällen (Schmerzen, Fieber, plötzlich eingetretener Hörverlust ect.) bitten wir unsere Patienten um jeweils telefonische Voranmeldung um eine Reihung organisieren zu können und damit Wartezeiten nach Möglichkeit zu minimieren.
Termin telefonisch vereinbaren
Bitte nehmen Sie bei jedem Besuch Ihre ecard und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Ihr gesetzlicher Krankenversicherungsträger verlangt von uns eine Identitätsüberprüfung bei uns unbekannten Patienten.
Wir bitten um Mitnahme aller relevanten Befunde sowie Röntgen- bzw. CT/MRT Bilder (schriftliche Röntgenbefunde reichen uns oft nicht). Weiters bitten wir um Mitnahme einer Liste aller bisher eingenommenen Medikamente (insbesondere wenn Sie im aktuellen Krankheitsfall bereits unter ärztlicher Behandlung stehen).
Sollten Sie im laufenden Behandlungsquartal bereits 2 Fachärzte aufgesucht haben benötigen wir auch eine Überweisung von Ihrem Hausarzt (diese Regelung gilt nur für Patienten der Gesundheitskassen).
Benötigen Sie einen Befundbericht ist ebenfalls eine Überweisung erforderlich (diese Regelung gilt für alle Kassen).
Sie haben in unserer Gruppenpraxis freie Arztwahl, sie werden bei Terminvereinbarung nach Ihrem behandelnden Arzt gefragt.

Es reicht vollkommen aus 10 min. vor dem vereinbarten Termin in unsere Ordination zu kommen, ein früheres Erscheinen führt zu keiner Vorreihung. Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht einhalten können bitten wir um telefonische Nachricht, auch kurzfristig.

Kalkulieren Sie für Ihren Arztbesuch bitte unverbindlich einen Zeitrahmen von 10 – 60 min. (je nach Untersuchungsaufwand).
Kontakt der Gesundheitskasse NÖ in Schwechat:

ÖGK NÖ Service-Center Schwechat Sendnergasse 9
2320 - Schwechat

Telefon: 050 899-6100

Fax: 050 899-2380

E-Mail: schwechat@oegknoe.at
Haben Sie Fragen zu Ihrem Krankenversicherungsschutz bzw. zu einer allfälligen Rezeptgebührenbefreiung wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsträger.