→ Der Ordinationsbesuch kann auch bei Notfällen ausnahmslos nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgen, der Hygieneplan unserer Ordination sieht aufgrund des spezifischen Infektionsrisikos unseres Fachgebietes sowie der Anwesenheit vulnerabler Risikogruppen weiterhin die Einhaltung der FFP2 Maskenpflicht vor, sowie in Krankenhäusern, Ambulatorien und Pflegeeinrichtungen. Die Kosten zur Durchführung eines Antigen Schnelltests in unserer Ordination werden bei symptomatischen Patienten weiterhin von den Kassen übernommen. Die Testung von asymptomatischen Patienten ist kostenpflichtig (Stand 01. Juni 2022).
→ Das Betreten der Ordination ist aufgrund des spezifischen Infektionsrisikos im Fachgebiet auch weiterhin nur mit FFP 2 Atemschutzmaske ohne Ventil möglich, bitte bringen Sie Ihre Maske mit.
→ Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nur in Ausnahme möglich (Ausnahmen: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr 1 Begleitperson, keine Geschwisterkinder, fremdsprachliche Patienten auf Wunsch 1 Begleitperson, gehbehinderte und/oder pflegebedürftige Patienten 1 Begleitperson).
→ Die Reihung der Terminvergaben erfolgt ausschließlich nach medizinischer Dringlichkeit und organisatorischen Vorgaben, Risikopatienten werden in eigenen Zeitfenstern behandelt. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Kooperation sollten wir nicht immer Ihren Wunschtermin anbieten können.