Privat

Leistungen die von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden verrechnen wir gemäß Mindesttarifempfehlung des Honorarkatalogs der Österreichischen Ärztekammer.

Tarife auszugsweise

Neugeborenen Hörscreening: 90€

Ohrringstechen: 20€ pro Seite

Streptokokken Schnelltest: 15€

Ärztliche Atteste, Gutachten nach Aufwand.

Zeitbestätigungen sind gebührenfrei.

Zahlungsmöglichkeiten: Bar, Bankomatkarte, Kreditkarte
Termin telefonisch vereinbaren
Informationen für Privatpatienten mit gesetzlicher Krankenversicherung:

Es steht Ihnen als Patient frei auf die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu verzichten und sich in unserer Ordination als Privatpatient vorzustellen.

Privatpatienten werden in unserer Ordination nach gesonderter Terminvereinbarung außerhalb der für Kassenpatienten reservierten Ordinationszeiten

(außerhalb Mo, Di 8:30—12:00 und 13:00-15:30, Do 8:00-12:00, Fr 9:00-13:00 Uhr) begutachtet.

Die Höhe des Honorares errechnet sich aus der Empfehlung zu Mindesttarifen für Privatpatienten der Ärztekammer für Niederösterreich.

Aus medizinischer Sicht besteht kein Unterschied in der Behandlung von Kassenpatienten und Privatpatienten.

Für Privatpatienten bei Kassenvertragsärzten übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen, anders als bei „Wahlärzten“, keinen Kostenersatz. Sie können die Honorarnote über Ihre Behandlung als Privatpatient in unserer Ordination nicht bei Ihrem gesetzlichen Krankenversicherer zum Kostenersatz einreichen.

Weiters können Sie im aktuellen Behandlungsfall bis zum Ende des Verrechnungszeitraumes, also: bei den Gesundheitskassen bis zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) bei den Bundeskrankenkassen bzw. „kleinen Kassen“ BVAEB-OEB, BVAEB-EB, SVS-GW, SVS-LW, KFA jeweils bis zum Monatsende keine weiteren Kassenleistungen in unserer Ordination in Anspruch nehmen.

Diese Regelungen gelten nicht für private Krankenversicherungen mit ambulantem Leistungskatalog.